ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Umfang der Schadensanalyse und Arbeiten
1.1. Schadensaufnahme
Die Schadensaufnahme beinhaltet ein Analysegespräch, die Inaugenscheinnahme sowie messtechnische Prüfung des vom Auftraggeber im Termin mitgeteilten und angezeigten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil bzw. in dem betroffenen Raum mittels Feuchtigkeitsmessgeräten.
Die Schadensanalyse beinhaltet deshalb nicht, dass weitere Bauteile und Räume besichtigt sowie analysiert werden. Ebenso gehören hierzu beispielhaft weder Bauteilöffnungen, noch Leckageortungen, Salzanalysen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Feuchtigkeit an anderen nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen vorhanden ist.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse in dem Analysetermin unterbreitet die HüMa Sanierung & Trocknung dem Auftraggeber ein Angebot zur Behebung dieses konkreten Feuchteschadens und dessen augenscheinlich sowie messtechnisch ermittelte Ursache an der betroffenen Stelle.
Die HüMa Sanierung & Trocknung schuldet im Rahmen der Schadensanalyse allein die erfolgreiche Beseitigung des mitgeteilten und analysierten konkreten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil bzw. in dem betroffenen Raum.
1.2 Schäden an anderen Bauteilen
Eine Analyse an bzw. in weiteren Bauteilen und Räumen, bis hin zur Untersuchung des gesamten Gebäudes, bietet die Firma HüMa Sanierung & Trocknung dem Auftraggeber jederzeit gerne gesondert an.
1.3 Umfang der Arbeiten
Die Firma HüMa Sanierung & Trocknung wird die beauftragten Arbeiten gewissenhaft, fachgerecht und auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik – soweit nichts anderes vereinbart worden ist – erbringen.

2. Zusatzarbeiten, zusätzliche Geräte
Erforderliche Zusatz-, Mehrarbeiten und Geräte werden nach effektivem Material- und Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Die Verwendung zusätzlicher erforderlicher Gerätschaften, wie z.B. Kräne, Bagger, Pumpen, Dachaufzüge, Gerüste, Container sowie Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

3. Strom-, und Wasserkosten
Die Kosten für den Strom-, bzw. Wasseranschluss und -verbrauch trägt der Auftraggeber.

4. Abnahme
Die von HüMa Sanierung & Trocknung durchgeführte Arbeiten werden entsprechend des § 640 BGB abgenommen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit der Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten sowie Rechnungslegung ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
5.2 Abschlagszahlungen
Beträgt – sofern keine andere Regelung getroffen worden ist –die Auftragssumme mehr als 5.000,00 Euro, hat die HüMa Sanierung & Trocknung einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie folgt:
• 1/3 der Auftragssumme nach Arbeitsbeginn
• 1/3 bei halber Fertigstellung
• Restzahlung bei Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsvorlage ohne Abzug
5.3 Änderung des Mehrwertsteuersatzes
Sofern sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung der Werkleistungen ändern sollte, werden die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Sätze in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung, Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
6.1 Gewährleistungsfrist
Die HüMa Sanierung & Trocknung gewährt auf Ihre erbrachten Leistungen an den betroffenen und sanierten Bauteilen eine Gewährleistungsfrist nach BGB Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Leistungen der HüMa Sanierung & Trocknung.
6.2 Mängelrechte des Auftraggebers
Die Mängelansprüche des Auftraggebers bestimmen sich nach § 634 BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Die HüMa Sanierung & Trocknung haftet nur für die Beseitigung des bei der vereinbarten Schadensanalyse (Ziffer 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) feststellbaren oder festgestellten Feuchteschadens und dessen augenscheinlich sowie messtechnisch ermittelte Ursache an der betroffenen Stelle.
Die HüMa Sanierung & Trocknung haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, soweit solche Ansprüche bestehen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

7. Kündigung
7.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit (sog. freie Kündigung § 648 BGB) oder fristlos aus wichtigem Grunde (§ 648a BGB) kündigen.
7.2 Kündigungsrecht des Auftragnehmers
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grunde (§ 648a BGB).
7.3 Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

8. Verbraucherstreitbeilegung
Die HüMa Sanierung & Trocknung weist daraufhin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Nebenabreden/Schlussbestimmungen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Andere als die sich aus dem Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Vereinbarungen sind zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Weitergehende oder abändernde Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich festgehalten sind. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.